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Bundessozialgericht
Urt. v. 07.12.1989, Az.: 12 RK 19/87

Krankenversicherungspflicht; Verdienstgrenze

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
07.12.1989
Aktenzeichen
12 RK 19/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 11252
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Duisburg 27.02.1985 - S 21 Kr 154/84
LSG Essen 15.01.1987 - L 16 Kr 30/85

Fundstellen

  • BSGE 66, 124 - 128
  • NJW 1991, 1565 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Die Jahresarbeitsverdienstgrenze für die Krankenversicherungspflicht von Angestellten wurde bei einer Erhöhung des regelmäßigen Jahresarbeitsverdienstes, sofern sie nicht rückwirkend vereinbart wurde, mit Beginn des Zeitraums überschritten,für den das erhöhte Entgelt erstmals zu zahlen war.