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Bundesgerichtshof
Urt. v. 15.01.1976, Az.: VII ZR 96/74

Zurechnung; Erfüllungsgehilfe; Hauptunternehmer; Subunternehmer; Arglistiges Verschweigen

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
15.01.1976
Aktenzeichen
VII ZR 96/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11472
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 66, 43 - 48
  • DB 1976, 427-428 (Volltext mit red./amtl. LS)
  • MDR 1976, 484-485 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1976, 516-517 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Das arglistige Verschweigen eines Mangels durch einen Subunternehmer dem Besteller gegenüber wird dem Hauptunternehmer gemäß § 278 BGB wie eigenes Verschweigen zugerechnet, wenn er dem Subunternehmer die Werkleistung so übertragen hat, daß er diese in eigener Verantwortung auszuführen hat und der Hauptunternehmer seiner Überwachungspflicht nicht nachkommt.