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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 18.11.1980, Az.: 1 ABR 63/78

Betriebsvereinbarung; Aushang innerbetrieblicher Stellenausschreibungen; Fristrahmen; Aushangfrist; Beschränkung der Auswahl

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.11.1980
Aktenzeichen
1 ABR 63/78
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1980, 10113
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 21.04.1978 - 4 TaBV 89/77

Fundstellen

  • BB 1981, 1463
  • DB 1981, 998-999 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Legt eine Betriebsvereinbarung für den Aushang innerbetrieblicher Stellenausschreibungen einen Fristrahmen fest und schreibt sie vor, daß der letzte Tag der Aushangfrist in der Stellenausschreibung anzugeben ist, so liegt darin allein noch keine Beschränkung der Auswahl des Arbeitgebers auf den Kreis derjenigen Betriebsangehörigen, die sich innerhalb der Aushangfrist beworben haben.