Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.04.1970, Az.: 3 AZR 230/69
Ruhegeld; Pflichtverletzung; Entlassung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 03.04.1970
- Aktenzeichen
- 3 AZR 230/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 10011
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG München 13.02.1969 - 3 Sa 666/68
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- BB 1970, 885
Amtlicher Leitsatz
Der Senat hält daran fest, daß ein Ruhegeld wegen grober Pflichtverletzungen auch dann entzogen werden kann, wenn diese aus der Zeit des aktiven Arbeitsverhältnisses stammen, aber erst nach Eintritt des Arbeitnehmers in den Ruhestand entdeckt werden; dabei sind an den Grund für die Entziehung des Ruhegeldes strenge Anforderungen zu stellen; nicht jeder Anlaß, der einen wichtigen Grund für die fristlose Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis bilden kann, rechtfertigt auch den Entzug des Ruhegeldes.