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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.04.1970, Az.: 3 AZR 230/69

Ruhegeld; Pflichtverletzung; Entlassung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
03.04.1970
Aktenzeichen
3 AZR 230/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10011
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG München 13.02.1969 - 3 Sa 666/68

Fundstelle

  • BB 1970, 885

Amtlicher Leitsatz

Der Senat hält daran fest, daß ein Ruhegeld wegen grober Pflichtverletzungen auch dann entzogen werden kann, wenn diese aus der Zeit des aktiven Arbeitsverhältnisses stammen, aber erst nach Eintritt des Arbeitnehmers in den Ruhestand entdeckt werden; dabei sind an den Grund für die Entziehung des Ruhegeldes strenge Anforderungen zu stellen; nicht jeder Anlaß, der einen wichtigen Grund für die fristlose Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis bilden kann, rechtfertigt auch den Entzug des Ruhegeldes.