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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.04.1984, Az.: 4 AZR 427/82

Zulagen eines Orchestermusikers; Orchester; Instrumentengruppierungen; Musiker in Kulturorchestern; Solistische Leistungen; Improvisationen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.04.1984
Aktenzeichen
4 AZR 427/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10095
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Oldenburg (Oldenburg) 05.03.1982 - 4a (2) Ca 207/81
LAG Hannover 04.08.1982 - 7 Sa 64/82

Fundstellen

  • BAGE 45, 330 - 340
  • ZfA 1985, 548

Amtlicher Leitsatz

1. Den Begriff des "Orchesters" verwenden die Tarifvertragsparteien in seiner allgemeinen fachmusikalischen Bedeutung. Danach kommt es auf Auswahl, Anzahl und Gruppierung der Instrumente nicht an. Auch außergewöhnliche Instrumentengruppierungen, wie sie bei der modernen Oper vorkommen, sind "Orchester" im fachmusikalischen und tariflichen Sinne.

2. Die Zulagengewährung nach § 27, § 6 Ab.s 2 Buchst. b des Tarifvertrages für die Musiker in Kulturorchestern vom 1. Juli 1977 (TVK) erfordert nicht nur solistische Leistungen. Diese müssen vielmehr bei einem Musikwerk erbracht werden, dessen gesamter musikalischer Charakter von dem betreffenden Instrument bestimmt wird.

3. Im Rahmen der Üblichkeit ist ein Orchestermusiker nach seinem Arbeitsvertrag auch zu Improvisationen verpflichtet. Eine besondere Vergütung kann dafür weder nach dem TVK noch nach § 612 BGB verlangt werden.