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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 15.12.1977, Az.: BVerwG 5 C 36/77

Ausbildungsförderung für Praktikum; Geltung des BAföG; Fachhochschule; Abschlußprüfung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
15.12.1977
Aktenzeichen
BVerwG 5 C 36/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11153
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 55, 154 - 159
  • DÖV 1978, 452

Amtlicher Leitsatz

Unter der Geltung des BAföG in seiner ursprünglichen Fassung lagen die Voraussetzungen für die Leistungen von Ausbildungsförderung nicht mehr vor, wenn der Besuch einer Fachhochschule durch das Bestehen der Abschlußprüfung beendet war und der Auszubildende das im Zusammenhang mit dem Besuch einer Fachhochschule geforderte Praktikum nicht im zeitlich unmittelbaren Anschluß an das Ende des Fachhochschulbesuchs begonnen hat.

Zur Bedeutung der Neuregelung in BAföG § 15a Abs 2 (Fassung: 31.07.1974).