Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 15.12.1977, Az.: BVerwG 5 C 36/77
Ausbildungsförderung für Praktikum; Geltung des BAföG; Fachhochschule; Abschlußprüfung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 15.12.1977
- Aktenzeichen
- BVerwG 5 C 36/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11153
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerwGE 55, 154 - 159
- DÖV 1978, 452
Amtlicher Leitsatz
Unter der Geltung des BAföG in seiner ursprünglichen Fassung lagen die Voraussetzungen für die Leistungen von Ausbildungsförderung nicht mehr vor, wenn der Besuch einer Fachhochschule durch das Bestehen der Abschlußprüfung beendet war und der Auszubildende das im Zusammenhang mit dem Besuch einer Fachhochschule geforderte Praktikum nicht im zeitlich unmittelbaren Anschluß an das Ende des Fachhochschulbesuchs begonnen hat.
Zur Bedeutung der Neuregelung in BAföG § 15a Abs 2 (Fassung: 31.07.1974).