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Bundessozialgericht
Urt. v. 16.02.1984, Az.: 1 RA 15/83

Nichtleistungsbescheid; Dauerwirkung eines Verwaltungsaktes; Vormerkung einer Ersatzzeit; Bescheid über die Vormerkung einer Ersatzzeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
16.02.1984
Aktenzeichen
1 RA 15/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10890
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Hildesheim 01.09.1982 - S 9 An 40/82
LSG Celle 28.01.1983 - L 1 An 113/82

Fundstellen

  • BSGE 56, 165 - 172
  • SozR 1300 § 45 Nr 6

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Anwendbarkeit des § 1744 RVO aF auf Nichtleistungsbescheide.

2. Ein Verwaltungsakt hat Dauerwirkung, wenn er in rechtlicher Hinsicht über den Zeitpunkt seiner Bekanntgabe bzw Bindungswirkung hinaus Wirkungen zeitigt. Nicht erforderlich sind tatsächliche Wirkungen für eine gewisse Dauer.

3. Der Bescheid über die Vormerkung einer Ersatzzeit ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung.