Bundesgerichtshof
Urt. v. 25.06.1976, Az.: IV ZR 162/75
Einstellung eines Lichtspielbetriebs; Erhöhung der Brandgefahr; Überwachung; Leerstehendes Gebäudes
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 25.06.1976
- Aktenzeichen
- IV ZR 162/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 11556
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Amtlicher Leitsatz
1. Die Einstellung eines Lichtspielbetriebes stellt keine Erhöhung der Brandgefahr dar.
2. Zur Frage, inwieweit ein Versicherter ein leerstehendes Gebäude zu überwachen hat, um einer Erhöhung der Brandgefahr zu begegnen.