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Bundesgerichtshof
Urt. v. 09.06.1981, Az.: 4 StR 263/81

Schriftlich abgesetzter Eröffnungsbeschluß; Fehlen; Verfahrenshindernis; Einstellung des Verfahrens; Revision

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
09.06.1981
Aktenzeichen
4 StR 263/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 11092
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NStZ 1981, 448
  • StV 1981, 329-330

Amtlicher Leitsatz

Fehlt ein schriftlich abgesetzter Eröffnungsbeschluß, so besteht ein Verfahrenshindernis, das in der Revisionsinstanz zur Einstellung des Verfahrens führt.