Bundesgerichtshof
Urt. v. 09.10.1975, Az.: VII ZR 130/73
Dauer der Unterbrechung; Aufrechnung bei Streikverkündung; Teilurteil
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 09.10.1975
- Aktenzeichen
- VII ZR 130/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 11297
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BGHZ 65, 127 - 137
- DB 1975, 2369-2370 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1976, 215-216 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1976, 40
- NJW 1976, 39-41 (Volltext mit amtl. LS)
- WM 1975, 1210
Redaktioneller Leitsatz
Auch auf die Unterbrechung der Verjährung, die durch die Streikverkündung eingetreten ist, hat ein Grundurteil keine Auswirkungen.
Ein rechtskräftiges Teilurteil beendet die Unterbrechung nur in dem Fall, daß es den für die Streitverkündung vorgreiflichen Prozeßstoff vollständig ausscheidet.
Das bedeutet, daß die Unterbrechung also nicht beendet wird, wenn dieser Prozeßstoff auch für den noch nicht erledigten Teil des (Vor-)Prozesses bedeutsam ist.