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Bundesgerichtshof
Urt. v. 09.10.1975, Az.: VII ZR 130/73

Dauer der Unterbrechung; Aufrechnung bei Streikverkündung; Teilurteil

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
09.10.1975
Aktenzeichen
VII ZR 130/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 11297
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 65, 127 - 137
  • DB 1975, 2369-2370 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1976, 215-216 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1976, 40
  • NJW 1976, 39-41 (Volltext mit amtl. LS)
  • WM 1975, 1210

Redaktioneller Leitsatz

Auch auf die Unterbrechung der Verjährung, die durch die Streikverkündung eingetreten ist, hat ein Grundurteil keine Auswirkungen.

Ein rechtskräftiges Teilurteil beendet die Unterbrechung nur in dem Fall, daß es den für die Streitverkündung vorgreiflichen Prozeßstoff vollständig ausscheidet.

Das bedeutet, daß die Unterbrechung also nicht beendet wird, wenn dieser Prozeßstoff auch für den noch nicht erledigten Teil des (Vor-)Prozesses bedeutsam ist.