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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.04.1959, Az.: 2 AZR 95/57

Aufsichtsführende Tätigkeit; Aufsicht über Menschen; Aufsicht über Sachen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.04.1959
Aktenzeichen
2 AZR 95/57
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1959, 10076
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 30.11.1956

Fundstellen

  • AP Nr. 42 zu § 1 TVG Auslegung
  • DB 1959, 920 (Volltext)

Amtlicher Leitsatz

Der Begriff der "aufsichtsführenden Tätigkeit" hat eine Aufsicht über Menschen, nicht über Sachen zum Gegenstand.