Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 02.04.1974, Az.: 1 ABR 43/73
Betriebsratstätigkeit; Freistellung von Betriebsmitgliedern
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 02.04.1974
- Aktenzeichen
- 1 ABR 43/73
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1974, 10005
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Berlin 12.06.1973 - 38 Ca 86/73
- LAG Berlin 25.09.1973 - 4 Sa 51/73
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1974, 1439-1440 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1974, 1724 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Auch in Betrieben mit weniger als 300 Arbeitnehmern kann eine Freistellung oder teilweise Freistellung von Betriebsmitgliedern von ihrer beruflichen Tätigkeit in Betracht kommen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsaufgaben erforderlich ist und regelmäßig Betriebsratstätigkeit in einem bestimmten, einer Pauschalierung zugänglichen Mindestumfang anfällt.