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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 02.04.1974, Az.: 1 ABR 43/73

Betriebsratstätigkeit; Freistellung von Betriebsmitgliedern

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
02.04.1974
Aktenzeichen
1 ABR 43/73
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1974, 10005
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Berlin 12.06.1973 - 38 Ca 86/73
LAG Berlin 25.09.1973 - 4 Sa 51/73

Fundstellen

  • DB 1974, 1439-1440 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1974, 1724 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Auch in Betrieben mit weniger als 300 Arbeitnehmern kann eine Freistellung oder teilweise Freistellung von Betriebsmitgliedern von ihrer beruflichen Tätigkeit in Betracht kommen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsaufgaben erforderlich ist und regelmäßig Betriebsratstätigkeit in einem bestimmten, einer Pauschalierung zugänglichen Mindestumfang anfällt.