Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 04.12.1979, Az.: 2 BvR 376/77
Verfahrensrechtliche Vorschriften; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Bürger; Verzögerung der Briefbeförderung; Deutsche Bundespost; Verschulden
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 04.12.1979
- Aktenzeichen
- 2 BvR 376/77
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1979, 10926
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 11.03.1977 - 5 Sa 195/77
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfGE 53, 25 - 30
- NJW 1980, 769 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1. Die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand besagen, daß dem Bürger Verzögerung der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost nicht als Verschulden angerechnet werden dürfen.
2. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um den ersten Zugang zum Gericht oder dem Zugang zu einer weiteren, von der Prozeßordnung vorgesehenen Instanz handelt.