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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 04.12.1979, Az.: 2 BvR 376/77

Verfahrensrechtliche Vorschriften; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Bürger; Verzögerung der Briefbeförderung; Deutsche Bundespost; Verschulden

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
04.12.1979
Aktenzeichen
2 BvR 376/77
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1979, 10926
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 11.03.1977 - 5 Sa 195/77

Fundstellen

  • BVerfGE 53, 25 - 30
  • NJW 1980, 769 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand besagen, daß dem Bürger Verzögerung der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost nicht als Verschulden angerechnet werden dürfen.

2. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um den ersten Zugang zum Gericht oder dem Zugang zu einer weiteren, von der Prozeßordnung vorgesehenen Instanz handelt.