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Bundesgerichtshof
Urt. v. 02.11.1982, Az.: VI ZR 32/81

Unfallverletzung; Mitverantwortungsanteil; Ersatzanspruch gegen den Ehegatten; Ersatzansprüche gegen mehrer Schädiger

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
02.11.1982
Aktenzeichen
VI ZR 32/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12190
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Hamm

Fundstellen

  • NJW 1983, 624-626 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1983, 134

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Sind sowohl der Ehegatte des Verletzten als auch ein Dritter für eine Unfallverletzung verantwortlich, dann ist der Ersatzanspruch gegen den Dritten nicht von vornherein um den Mitverantwortungsanteil des Ehegatten zu kürzen, weil gegen ihn der Unfallgeschädigte nach § 1353 BGB Ansprüche nicht geltend machen kann.