Bundesgerichtshof
Urt. v. 02.11.1982, Az.: VI ZR 32/81
Unfallverletzung; Mitverantwortungsanteil; Ersatzanspruch gegen den Ehegatten; Ersatzansprüche gegen mehrer Schädiger
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 02.11.1982
- Aktenzeichen
- VI ZR 32/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 12190
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- OLG Hamm
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NJW 1983, 624-626 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1983, 134
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Sind sowohl der Ehegatte des Verletzten als auch ein Dritter für eine Unfallverletzung verantwortlich, dann ist der Ersatzanspruch gegen den Dritten nicht von vornherein um den Mitverantwortungsanteil des Ehegatten zu kürzen, weil gegen ihn der Unfallgeschädigte nach § 1353 BGB Ansprüche nicht geltend machen kann.