Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 07.11.1979, Az.: 9 RVg 2/78

Verursachung der Schädigung; Versorgungsrechtliche Kausalitätstheorie; Hinterbliebenenversorgung; Unbilligkeit der Versorgung; Grund einer Unbilligkeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
07.11.1979
Aktenzeichen
9 RVg 2/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10636
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG München 12.10.1978 - S 28 Vg 985/78

Fundstellen

  • BSGE 49, 104 - 114
  • JZ 1980, 199-201 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1980, 2326-2328 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Ob der Geschädigte die Schädigung iS des OEG § 2 Abs. 1 verursacht hat, bestimmt sich nach der versorgungsrechtlichen Kausalitätstheorie der wesentlichen Bedingung.

2. Hinterbliebenenversorgung kann auch wegen eines Verhaltens des Geschädigten nach OEG § 2 Abs. 1 "unbillig" sein.

3. Als Gründe einer solchen Unbilligkeit kommen in Betracht tatbezogene Umstände sowie tatunabhängige nur unter besonderen Bedingungen, zB bei gewaltverbrechensopfergeneigten Situationen oder bei rechtsfeindlichen Haltungen.