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Bundesfinanzhof
Urt. v. 24.07.1979, Az.: VII K 7/77

Zolltarifauskunft; Tarifauskunft; Anwendbarkeit des § 68 FGO; Anfechtungsklage

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
24.07.1979
Aktenzeichen
VII K 7/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10497
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 128, 485 - 487
  • BStBl II 1979, 777

Amtlicher Leitsatz

§ 68 FGO ist nicht auf den Fall anwendbar, daß die mit der Klage angefochtene verbindliche Zolltarifauskunft gemäß § 23 Abs. 3 ZG außer Kraft getreten ist und die OFD dem Kläger aufgrund eines neuen Antrages für dieselbe Ware eine neue verbindliche Tarifauskunft erteilt hat.