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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 19.08.1983, Az.: 2 BvR 1284/83

Verfassungsmäßigkeit ; Ausländische Ehefrau; Trennung von der Familie ; Straffällig gewordener Ausländer; Ausweisung; Aburteilung; Dauerhaftes Aufenthaltsrecht

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
19.08.1983
Aktenzeichen
2 BvR 1284/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11491
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NVwZ 1983, 667-668 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Trennung von seiner ausländischen Ehefrau und Familie steht der Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers von Verfassungs wegen jedenfalls dann nicht entgegen, wenn eine oder mehrere der abgeurteilten Straftaten schwer wiegen, die Angehörigen des Ausländers noch kein eigenes dauerhaftes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet erworben haben und sich erst seit recht kurzer Zeit im Inland aufhalten.