Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 19.08.1983, Az.: 2 BvR 1284/83
Verfassungsmäßigkeit ; Ausländische Ehefrau; Trennung von der Familie ; Straffällig gewordener Ausländer; Ausweisung; Aburteilung; Dauerhaftes Aufenthaltsrecht
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 19.08.1983
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1284/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 11491
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NVwZ 1983, 667-668 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Trennung von seiner ausländischen Ehefrau und Familie steht der Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers von Verfassungs wegen jedenfalls dann nicht entgegen, wenn eine oder mehrere der abgeurteilten Straftaten schwer wiegen, die Angehörigen des Ausländers noch kein eigenes dauerhaftes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet erworben haben und sich erst seit recht kurzer Zeit im Inland aufhalten.