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§ 62 SächsWaldG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG)
Amtliche Abkürzung
SächsWaldG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
650-1

Dieses Gesetz tritt am 1. April 1992 in Kraft. Vorschriften, die zum Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.