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Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.02.1984, Az.: IVb ZR 54/82

Unterhaltsanspruch; Ausbildungsdauer; Erwerbstätigkeit; Angemessenheit; Einkommensverbesserung; Unterhaltsleistungen

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
08.02.1984
Aktenzeichen
IVb ZR 54/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 12598
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1984, 921 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1984, 1685 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zum Unterhaltsanspruch für die Dauer einer Ausbildung, die zur Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit erforderlich ist.

2. Zur Angemessenheit einer Erwerbstätigkeit des geschiedenen Ehegatten, der an einer nach der Trennung eingetretenen unerwarteten Einkommensverbesserung durch erhöhte Unterhaltsleistungen beteiligt wird.