Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.02.1984, Az.: IVb ZR 54/82
Unterhaltsanspruch; Ausbildungsdauer; Erwerbstätigkeit; Angemessenheit; Einkommensverbesserung; Unterhaltsleistungen
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 08.02.1984
- Aktenzeichen
- IVb ZR 54/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 12598
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- MDR 1984, 921 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1984, 1685 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Zum Unterhaltsanspruch für die Dauer einer Ausbildung, die zur Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit erforderlich ist.
2. Zur Angemessenheit einer Erwerbstätigkeit des geschiedenen Ehegatten, der an einer nach der Trennung eingetretenen unerwarteten Einkommensverbesserung durch erhöhte Unterhaltsleistungen beteiligt wird.