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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 23.03.1982, Az.: 2 BvL 1/81

Grundsatzentwurf des BVerfG; Personalvertreterwahl ; Anzahl von Unterschriften; Verfassungsmäßigkeit; Ernsthafte Bewerbungen

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
23.03.1982
Aktenzeichen
2 BvL 1/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11597
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 60, 162 - 175
  • JZ 1982, 500-503 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1982, 673-675 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Grundsätze, die das BVerfG zur Höhe des Unterschriftenquorums bei allgemeinen politischen Wahlen entworfen hat, gelten auch für Personalvertreterwahlen. Die Bestimmung einer Mindestzahl von Unterschriften für gültige Wahlvorschläge ist nur insoweit verfassungsgemäß, als sie erforderlich ist, um den Wahlakt auf ernsthafte Bewerbungen zu beschränken.