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Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.02.1987, Az.: IVb ZB 106/85

Ehevertrag; Ausschluß des Versorgungsausgleichs; Verzicht auf Versorgungsausgleich; Genehmigungsfähigkeit

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
04.02.1987
Aktenzeichen
IVb ZB 106/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 13079
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1987, 653 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1987, 1768-1770 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Der in einem Ehevertrag vereinbarte Ausschluß des Versorgungsausgleichs ist unwirksam, wenn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses der zur Scheidung der Ehe führende Antrag bereits gestellt ist.

2. Zur Genehmigungsfähigkeit eines vereinbarten Verzichts auf den Versorgungsausgleich.