Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 19.08.1986, Az.: BVerwG 1 C 2/84
Handwerksordnung; Nebenbetrieb; Kfz-Reparaturwerkstatt; Ergänzung des Leistungsangebots
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 19.08.1986
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 C 2/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 12617
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NVwZ 1987, 132-133 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Leistungen einer Kfz-Reparaturwerkstatt können die für das Vorliegen eines handwerklichen Nebenbetriebs erforderliche fachliche Verbundenheit mit einer Tankstelle oder einem Gebrauchtwagenhandel erfüllen, wenn diese Leistungen vom wirtschaftlichem Standpunkt und vom Interesse der Kunden her gesehen eine sinnvolle Ergänzung und Erweiterung des Leistungsangebots darstellen.