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Bundesgerichtshof
Urt. v. 05.11.1980, Az.: IVb ZR 549/80

Teilzeitbeschäftigung; Zumutbarkeit einer Teilzeitbeschäftigung; Dauer der Ehe; Wirtschaftliche Verhältnisse der Ehegatten

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
05.11.1980
Aktenzeichen
IVb ZR 549/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 11693
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • FamRZ 1981, 17
  • LSK-FamR/Hülsmann, § 1361 BGB LS 37
  • MDR 1981, 299-300 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 448-449 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Nach den gesamten persönlichen Umständen ist zu beurteilen, ob der Unterhaltsgläubigerin eine Teilzeitbeschäftigung zugemutetet werden kann. Zu berücksichtigen sind dabei ihre frühere berufliche Betätigung im Zusammenhang mit der Dauer der Ehe sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten.