Bundesgerichtshof
Urt. v. 05.11.1980, Az.: IVb ZR 549/80
Teilzeitbeschäftigung; Zumutbarkeit einer Teilzeitbeschäftigung; Dauer der Ehe; Wirtschaftliche Verhältnisse der Ehegatten
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 05.11.1980
- Aktenzeichen
- IVb ZR 549/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 11693
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- FamRZ 1981, 17
- LSK-FamR/Hülsmann, § 1361 BGB LS 37
- MDR 1981, 299-300 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1981, 448-449 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Nach den gesamten persönlichen Umständen ist zu beurteilen, ob der Unterhaltsgläubigerin eine Teilzeitbeschäftigung zugemutetet werden kann. Zu berücksichtigen sind dabei ihre frühere berufliche Betätigung im Zusammenhang mit der Dauer der Ehe sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten.