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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.06.1975, Az.: 4 AZR 398/74

Institutssekretärin; Universität; Einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit; Universitätsangestellte; Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse; Gründliche Fachkenntnisse; Erweiterung der Fachkenntnisse

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.06.1975
Aktenzeichen
4 AZR 398/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10104
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 28.06.1974 - 4 Sa 19/73

Fundstelle

  • AP Nr 87 zu §§ 22, 23 BAT

Amtlicher Leitsatz

1. Wenn eine Universitätsangestellte nebeneinander Tätigkeiten im Fremdsprachendienst und allgemeine Verwaltungsaufgaben zu erledigen hat, scheidet die Annahme einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit aus. Dabei kommt es nicht darauf an, ob durch den Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 a zum BAT für Angestellte im Fremdsprachendienst der Länder vom 12. Mai 1970 wirksames Tarifrecht gesetzt worden ist.

2. Bei "gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen" wird gegenüber den "gründlichen Fachkenntnissen" eine Erweiterung der Fachkenntnisse dem Umfange nach gefordert.