Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.06.1975, Az.: 4 AZR 398/74
Institutssekretärin; Universität; Einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit; Universitätsangestellte; Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse; Gründliche Fachkenntnisse; Erweiterung der Fachkenntnisse
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 18.06.1975
- Aktenzeichen
- 4 AZR 398/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 10104
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 28.06.1974 - 4 Sa 19/73
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- § 23 BAT
- § 286 ZPO
- § 565 Abs. 2 ZPO
Fundstelle
- AP Nr 87 zu §§ 22, 23 BAT
Amtlicher Leitsatz
1. Wenn eine Universitätsangestellte nebeneinander Tätigkeiten im Fremdsprachendienst und allgemeine Verwaltungsaufgaben zu erledigen hat, scheidet die Annahme einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit aus. Dabei kommt es nicht darauf an, ob durch den Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 a zum BAT für Angestellte im Fremdsprachendienst der Länder vom 12. Mai 1970 wirksames Tarifrecht gesetzt worden ist.
2. Bei "gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen" wird gegenüber den "gründlichen Fachkenntnissen" eine Erweiterung der Fachkenntnisse dem Umfange nach gefordert.