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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 10.08.1999, Az.: 2 BvR 184/99

Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Verfassungsgemäßheit der Rundfunkgebührenpflicht; Vorliegen eines Verstoßes gegen die Informationsfreiheit; Umfang des Schutzsbereichs der Eigentumsfreiheit

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
10.08.1999
Aktenzeichen
2 BvR 184/99
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1999, 29856
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 2000, 649-650 (Volltext mit red. LS)
  • NStZ 2000, 44-45 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Die Erhebung einer Rundfunkgebühr gem. § 2 Abs. 2 S. 1 RfGebStV verstößt nicht gegen die Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG, wenn der Runkfunkteilnehmer ausschließlich Programme privater Veranstalter emfangen will, weil ein Recht auf kostenlose Informationen nicht besteht.