Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 10.08.1999, Az.: 2 BvR 184/99
Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Verfassungsgemäßheit der Rundfunkgebührenpflicht; Vorliegen eines Verstoßes gegen die Informationsfreiheit; Umfang des Schutzsbereichs der Eigentumsfreiheit
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 10.08.1999
- Aktenzeichen
- 2 BvR 184/99
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1999, 29856
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 93a BVerfGG
- § 2 Abs. 2 S.1 RfGebStV
- Art. 5 Abs. 1 GG
- Art. 14 GG
Fundstellen
- NJW 2000, 649-650 (Volltext mit red. LS)
- NStZ 2000, 44-45 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Die Erhebung einer Rundfunkgebühr gem. § 2 Abs. 2 S. 1 RfGebStV verstößt nicht gegen die Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG, wenn der Runkfunkteilnehmer ausschließlich Programme privater Veranstalter emfangen will, weil ein Recht auf kostenlose Informationen nicht besteht.