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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 24.10.2003, Az.: 1 BvR 1594/03

Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Approbation als Apotheker; Qualifizierung der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Approbation und Einziehung der Approbationsurkunde als Eingriff in die Freiheit der Berufswahl und der Berufsausübung; Anforderungen an die Rechtfertigung eines präventiven Eingriffs in die Berufsfreiheit; Pflicht zur eigenständigen Überprüfung des von der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit ausgehenden Eingriffs in die Berufsfreiheit; Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes bei für sofort vollziehbar erklärten Eingriffen in grundrechtlich gewährleistete Freiheiten; Aufgaben des effektiven Rechtsschutzes

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
24.10.2003
Aktenzeichen
1 BvR 1594/03
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2003, 30852
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • APR 2003, 159-162
  • AnwBl 2004, 55-57 (Volltext mit amtl. LS)
  • ApoR 2003, 159-162 (Volltext)
  • BayVBl 2004, 208-209
  • JA 2004, 437-439 (Volltext mit amtl. LS)
  • JT 2004, 106-110
  • NJW 2003, 3618-3619 (Volltext mit red. LS)
  • NVwZ 2004, 339 (red. Leitsatz)
  • RÜ 2004, 99-102

Redaktioneller Leitsatz

  1. 1.

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Approbation und die Einziehung der Approbationsurkunde stellen einen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG garantierte Freiheit der Berufswahl und der Berufsausübung dar.

  2. 2.

    Die Rechtfertigung eines präventiven Eingriffs in die Berufsfreiheit setzt voraus, dass die Maßnahme schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist.

  3. 3.

    Effektiver Rechtsschutz ist nur dann gewährleistet, wenn für sofort vollziehbar erklärte Eingriffe in grundrechtlich gewährleistete Freiheiten einer gesonderten, über die Beurteilung der zu Grunde liegenden Verfügung hinausgehenden Verhältnismäßigkeitsüberprüfung unterzogen werden.