Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 24.10.2003, Az.: 1 BvR 1594/03
Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Approbation als Apotheker; Qualifizierung der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Approbation und Einziehung der Approbationsurkunde als Eingriff in die Freiheit der Berufswahl und der Berufsausübung; Anforderungen an die Rechtfertigung eines präventiven Eingriffs in die Berufsfreiheit; Pflicht zur eigenständigen Überprüfung des von der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit ausgehenden Eingriffs in die Berufsfreiheit; Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes bei für sofort vollziehbar erklärten Eingriffen in grundrechtlich gewährleistete Freiheiten; Aufgaben des effektiven Rechtsschutzes
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 24.10.2003
- Aktenzeichen
- 1 BvR 1594/03
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2003, 30852
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- APR 2003, 159-162
- AnwBl 2004, 55-57 (Volltext mit amtl. LS)
- ApoR 2003, 159-162 (Volltext)
- BayVBl 2004, 208-209
- JA 2004, 437-439 (Volltext mit amtl. LS)
- JT 2004, 106-110
- NJW 2003, 3618-3619 (Volltext mit red. LS)
- NVwZ 2004, 339 (red. Leitsatz)
- RÜ 2004, 99-102
Redaktioneller Leitsatz
- 1.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Approbation und die Einziehung der Approbationsurkunde stellen einen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG garantierte Freiheit der Berufswahl und der Berufsausübung dar.
- 2.
Die Rechtfertigung eines präventiven Eingriffs in die Berufsfreiheit setzt voraus, dass die Maßnahme schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist.
- 3.
Effektiver Rechtsschutz ist nur dann gewährleistet, wenn für sofort vollziehbar erklärte Eingriffe in grundrechtlich gewährleistete Freiheiten einer gesonderten, über die Beurteilung der zu Grunde liegenden Verfügung hinausgehenden Verhältnismäßigkeitsüberprüfung unterzogen werden.