Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 22.01.1975, Az.: BVerwG 5 B 98/72
Bodenschätzung; Abfindung; Natürliche Ertragsbedingungen; Nutzungswert eines Grundstücks; Gesamttauschwert; Bewertungsverfahren; Schätzungsrahmen; Leistungsfähigkeit von Böden; Flurbereinigung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 22.01.1975
- Aktenzeichen
- BVerwG 5 B 98/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 11138
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- Buchholz 424.01 § 28 FlurbG Nr 3
Amtlicher Leitsatz
1. Die Heranziehung der Ergebnisse einer Schätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz für das Bewertungsverfahren (FlurbG §§ 27 ff.) ist unbedenklich, wenn die Feststellung in einem einheitlich geregelten Verfahren erfolgt und dabei von den natürlichen Ertragsbedingungen des Bodens und seiner Lage ausgegangen wird.
2. Wird unter Zugrundelegung dieses gesetzlich vorgesehenen Schätzungsrahmens die produktionstechnisch und betriebswirtschaftliche Leistungsfähigkeit der verschiedenartigen Böden des Verfahrensgebiets durch entsprechende Zuschläge und Abschläge bei der Einschätzung berücksichtigt, dann genügt die Schätzung rechtsstaatlichen Anforderungen.
3. Da die Schätzung der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke nach FlurbG §§ 27-33 der Ermittlung des landwirtschaftlichen Nutzungswertes der einzelnen Grundstücke dient, die nach FlurbG § 44 Abs. 1 erforderliche Anspruchsberechnung dagegen die Feststellung des Gesamttauschwertes von Einlage und Abfindungen bezweckt, ergibt sich aus der Anwendung dieser Vorschriften keine mit den Zielen der Flurbereinigung unvereinbare Interessenlage.