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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 28.09.1994, Az.: BVerwG 2 WD 22/94

Kameradschaftspflicht; Zielobjekt des Fehlverhaltens; Gemeinschaft von Kameraden; Personenvereinigung; Verein des bürgerlichen Rechts

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
28.09.1994
Aktenzeichen
BVerwG 2 WD 22/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13687
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
TDiG Süd Ulm 24.02.1994 - S 1 VL 2/94

Fundstellen

  • BVerwGE 103, 172 - 176
  • NVwZ 1995, 1003 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ-RR 1995, 449-450 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Kameradschaftspflicht wird auch dann verletzt, wenn nicht ein einzelner Kamerad, sondern eine Gemeinschaft von Kameraden Zielobjekt des Fehlverhaltens ist, und zwar unabhängig davon, ob es sich bei dieser Personenvereinigung um einen rechtsfähigen oder nicht rechtsfähigen Verein des bürgerlichen Rechts handelt.