Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.10.1969, Az.: VIII ZR 20/68
Gebrauchtwagen; Pauschallieferung; AGB; Gebrauchtes Kfz; Schadensersatzpauschale; Pauschale; Unzulässige Rechtsausübung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 08.10.1969
- Aktenzeichen
- VIII ZR 20/68
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 10964
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1969, 2173-2175 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1970, 227-228 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1970, 29-33 (Volltext mit amtl. LS) "Schadensersatzpauschale"
- VersR 1959, 1142
Redaktioneller Leitsatz
1. Die Geschäftsbedingungen für den Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen und Anhängern sind nicht gänzlich unwirksam.
2. Die Festlegung einer Schadensersatzpauschale in Höhe des Hundertsatzes des Kaufpreises für den Fall, daß der Käufer seinen Teil des Kaufvertrages nicht erfüllt, ist nicht von vornherein unwirksam. Die Geltendmachung dieses Pauschalbetrages ist regelmäßig auch nicht als unzulässige Rechtsausübung zu betrachten.