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Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.10.1969, Az.: VIII ZR 20/68

Gebrauchtwagen; Pauschallieferung; AGB; Gebrauchtes Kfz; Schadensersatzpauschale; Pauschale; Unzulässige Rechtsausübung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
08.10.1969
Aktenzeichen
VIII ZR 20/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10964
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1969, 2173-2175 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1970, 227-228 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1970, 29-33 (Volltext mit amtl. LS) "Schadensersatzpauschale"
  • VersR 1959, 1142

Redaktioneller Leitsatz

1. Die Geschäftsbedingungen für den Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen und Anhängern sind nicht gänzlich unwirksam.

2. Die Festlegung einer Schadensersatzpauschale in Höhe des Hundertsatzes des Kaufpreises für den Fall, daß der Käufer seinen Teil des Kaufvertrages nicht erfüllt, ist nicht von vornherein unwirksam. Die Geltendmachung dieses Pauschalbetrages ist regelmäßig auch nicht als unzulässige Rechtsausübung zu betrachten.