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Bundesgerichtshof
Urt. v. 05.11.1987, Az.: V ZR 139/87

Revision; Revisionsschrift; Unterzeichnung; Wirksame Einlegung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
05.11.1987
Aktenzeichen
V ZR 139/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 13123
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1988, 210-211 (Volltext mit red. LS)
  • VersR 1988, 497 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine Revisionsschrift, die nicht vom Prozeßbevollmächtigten, sondern von einem anderen Rechtsanwalt mit dem Zusatz "i. A." unterzeichnet worden ist, genügt nicht für eine wirksame Einlegung des Rechtsmittels.