Bundesgerichtshof
Urt. v. 02.02.1984, Az.: I ZR 228/81
Freistellungserklärung; Lagerhalter; Ladegut; UnmittelbarerZusammenhang; Mitverschulden; Gesamtschuldner; Unerlaubte Handlung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 02.02.1984
- Aktenzeichen
- I ZR 228/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 12471
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BGHZ 90, 86 - 91
- MDR 1984, 733-734 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1984, 2087-2088 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Zur Bedeutung der Freistellungserklärung, die der Lagerhalter auf Ersuchen des Einlagerers einem Käufer des Ladeguts erteilt.
2. Zum Begriff des "unmittelbaren Zusammenhangs" i. S. des § 3 Nr. 2 SVS.
3. Ein mitwirkendes Verschulden, das sich der Geschädigte im Verhältnis zu einem von mehreren Gesamtschuldnern aufgrund einer zu diesem bestehenden Vertragsbeziehung gem. §§ 254, 278 BGB anrechnen lassen muß, wirkt auch zugunsten der übrigen Gesamtschuldner, und zwar auch dann, wenn diese allein aus unerlaubter Handlung haften.