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Bundesgerichtshof
Urt. v. 02.02.1984, Az.: I ZR 228/81

Freistellungserklärung; Lagerhalter; Ladegut; UnmittelbarerZusammenhang; Mitverschulden; Gesamtschuldner; Unerlaubte Handlung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
02.02.1984
Aktenzeichen
I ZR 228/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 12471
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 90, 86 - 91
  • MDR 1984, 733-734 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1984, 2087-2088 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Bedeutung der Freistellungserklärung, die der Lagerhalter auf Ersuchen des Einlagerers einem Käufer des Ladeguts erteilt.

2. Zum Begriff des "unmittelbaren Zusammenhangs" i. S. des § 3 Nr. 2 SVS.

3. Ein mitwirkendes Verschulden, das sich der Geschädigte im Verhältnis zu einem von mehreren Gesamtschuldnern aufgrund einer zu diesem bestehenden Vertragsbeziehung gem. §§ 254, 278 BGB anrechnen lassen muß, wirkt auch zugunsten der übrigen Gesamtschuldner, und zwar auch dann, wenn diese allein aus unerlaubter Handlung haften.