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Art. 12 BayFraktG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Bayerischen Landtag (Bayerisches Fraktionsgesetz - BayFraktG)
Amtliche Abkürzung
BayFraktG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
1100-2-F

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1992 in Kraft.