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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.04.1981, Az.: 3 AZR 255/80

Gerichte für Arbeitssachen; Rechtsstreitigkeiten mit Sozialeinrichtungen; Anstalt des öffentlichen Rechtes; Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost; Gemeinsame Einrichtungen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.04.1981
Aktenzeichen
3 AZR 255/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10202
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 14.03.1980 - 5 Sa 11/80

Fundstelle

  • BAGE 35, 221 - 227

Amtlicher Leitsatz

1. Die Gerichte für Arbeitssachen sind nicht mehr zuständig für Rechtsstreitigkeiten mit Sozialeinrichtungen, die in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechtes betrieben werden, wie z.B. die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost.

2. Die Tarifvertragsparteien können eine bestehende Anstalt des öffentlichen Rechtes als gemeinsame Einrichtung übernehmen. Unter welchen Voraussetzungen das anzunehmen ist, muß nicht abschließend geklärt werden.

3. Jedenfalls ist die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost bisher keine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien, weil tarifliche Regelungen, die den Einfluß der Tarifvertragsparteien sichern, völlig fehlen.