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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 13.01.2025, Az.: 2 BvC 30/23

Teilweise Erledigung der Wahlprüfungsbeschwerde

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
13.01.2025
Aktenzeichen
2 BvC 30/23
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2025, 12664
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2025:cs20250113.2bvc003023

Tenor:

  1. 1.

    Die Wahlprüfungsbeschwerde hat sich erledigt, soweit der Beschwerdeführer die Vereinbarkeit von Artikel 1 Nummer 3 des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 14. November 2020 (Bundesgesetzblatt I Seite 2395) mit dem Grundgesetz beanstandet.

  2. 2.

    Im Übrigen wird die Wahlprüfungsbeschwerde verworfen.

Gründe

1

1. Die Wahlprüfungsbeschwerde hat sich aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 14. November 2024 genannten Gründen teilweise erledigt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

2

2. Im Übrigen bleibt der Wahlprüfungsbeschwerde aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 14. November 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.