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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.01.1978, Az.: 5 AZR 56/77

Arbeitsunfähigkeit; Erkrankung; Betriebliche Sonderzahlung; Metallindustrie

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.01.1978
Aktenzeichen
5 AZR 56/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10109
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 16.11.1976 - 2 Sa 578/76

Fundstellen

  • AiB 1990, 268-269 (Kurzinformation)
  • DB 1978, 1503-1504 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ein Arbeitnehmer, der während des ganzen maßgeblichen Kalenderjahres arbeitsunfähig krank war, hat keinen Anspruch auf die betriebliche Sonderzahlung nach dem Tarifvertrag über Sonderzahlungen in der Metallindustrie Niedersachsens vom 14.12.1971 in der ab 01.01.1974 geltenden Fassung.