Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.12.1968, Az.: 5 StR 596/68
Aufhebung einer Revision; Hinzuziehung eines richterlichen Mitgliedes
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 03.12.1968
- Aktenzeichen
- 5 StR 596/68
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1968, 12972
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- Schwurgerichts in Lübeck - 15.12.1967
Rechtsgrundlage
Verfahrensgegenstand
Mord
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
in der Sitzung vom 3. Dezember 1968,
an der teilgenommen haben:
Senatspräsident Prof. Dr. Sarstedt als Vorsitzender,
Bundesrichter Schmidt Bundesrichter Siemer
Bundesrichter Schmitt Bundesrichter Dr. Börker als beisitzende Richter,
Bundesanwalt ... als Vertreter der Bundesanwaltschaft,
Rechtsanwältin ... aus ... als Verteidigerin,
Justizangestellte ... als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt:
Tenor:
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Schwurgerichts in Lübeck vom 15. Dezember 1967 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird an das Schwurgericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Rechtsmittels zu entscheiden hat.
Gründe
Die auf unvorschriftsmäßige Besetzung des Schwurgerichts (§ 338 Nr. 1 StPO) gestützte Rüge ist begründet.
Amtsgerichtsrat Dr. B. war für die ganze Dauer der Tagung verhindert. Es hätte daher nicht Landgerichtsrat M., der als Vertreter der richterlichen Beisitzer bestellt worden war, hinzugezogen werden dürfen; vielmehr hätte das Präsidium des Landgerichts für die Tagung des Schwurgerichts ein ordentliches richterliches Mitglied neu bestimmen müssen. Das ergibt sich aus der inzwischen veröffentlichten Entscheidung BGHSt 21, 308. Ihr tritt der Senat bei.
Auf die übrigen Revisionsbeschwerden braucht daher nicht eingegangen zu werden. Sollte das Schwurgericht jedoch wieder einen Teil der Hauptverhandlung außerhalb des Gerichtssaales durchführen, so wird es dafür zu sorgen haben, daß nicht nachträglich Zweifel daran entstehen können, ob es öffentlich verhandelt hat.
Schmidt
Siemer
Schmitt
Dr. Börker