Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 01.12.1972, Az.: BVerwG 4 C 6/71
Baulücken; Außenbereich; Städtebauliche Entwicklung; Fläche; Innenbereich
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 01.12.1972
- Aktenzeichen
- BVerwG 4 C 6/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10998
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Redaktioneller Leitsatz
Selbst dann, wenn größere Baulücken von allen Seiten von Bebauung umgeben sind, können sie als Außenbereich angesehen werden (hier: Fläche von 1, 9 ha in Köln, die für Hochhausbebauung vorgesehen war). Eine Fläche, die wegen ihrer Größe einer gesonderten städtebaulichen Entwicklung, die von ihrer Umgebung unabhängig ist, fähig ist, kann nicht mehr als Baulücke bezeichnet werden. Wenn die Fläche nicht mehr durch die vorhandenen Bebauung geprägt ist, ist § 34 nicht anwendbar ("Außenbereich im Innenbereich").