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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 21.09.2000, Az.: XI B 3/00

Veräußerung des Planungskonzepts ; Laufender Geschäftsbetrieb ; Sachlicher Zusammenhang ; Tarifbegünstigte Betriebsveräußerung

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
21.09.2000
Aktenzeichen
XI B 3/00
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2000, 12709
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BFH/NV 2001, 200

Gründe

1

Die Sache hat keine grundsätzliche Bedeutung i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung. Entgegen der Auffassung der Kläger und Beschwerdeführer ist die Frage der Wesentlichkeit von Betriebsgrundlagen für die Entscheidung des Rechtsstreits ohne Bedeutung. Entscheidend ist vielmehr, dass die Veräußerung des Planungskonzepts mit dem laufenden Geschäftsbetrieb in einem sachlichen Zusammenhang steht und daher insoweit eine gemäß § 16 und § 34 Abs. 2 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes tarifbegünstigte Betriebsveräußerung nicht gegeben ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. September 1993 IV R 30/92, BFHE 172, 344, BStBl II 1994, 105).

2

Der Beschluss ergeht im Übrigen gemäß Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs ohne Begründung.