Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.05.1974, Az.: 3 AZR 523/73
Divergenzrevision; Streitwertrevision; Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Lohnsteuerpflichtiges Arbeitsverhältnis; Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 10.05.1974
- Aktenzeichen
- 3 AZR 523/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 10053
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 13.04.1973 - 10 Sa 68/71
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1974, 1533-1534 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Für eine Feststellungsklage dahin, daß eine Tätigkeit in der Vergangenheit auf Grund eines sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverhältnisses und nicht auf Grund eines freien Mitarbeiterverhältnisses, geleistet worden ist, ist in aller Regel das Feststellungsinteresse dann zu bejahen, wenn es möglich ist, daß dem Kläger aus der unterbliebenen Beitragsleistung zur Sozialversicherung eine Rentenverkürzung droht; aber auch dann, wenn es nur um die Frage der richtigen Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und um die Lohnsteuerpflicht geht, kann das Feststellungsinteresse bejaht werden, wenn die zuständigen Sozialversicherungsträger und Finanzbehörden glaubhaft zu erkennen geben, daß sie für diese Fragen von dem arbeitsgerichtlichen Feststellungsurteil ausgehen werden.