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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.03.1988, Az.: 7 AZR 557/87

Betriebsratsschulung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.03.1988
Aktenzeichen
7 AZR 557/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 10066
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Nürnberg 18.09.1985 - 7 Ca 4142/85
LAG Nürnberg - 02.06.1987 - AZ: 7 Sa 94/85

Fundstellen

  • ARST 1988, 114
  • GmbH-Report 1988, R 71 (Kurzinformation)
  • GmbHR 1988, R71 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

Die Schulung von Betriebsratsmitgliedern über Gesetzentwürfe ist jedenfalls dann nicht erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, wenn nach dem Stand des Gesetzgebungsverfahrens nicht damit gerechnet werden kann, daß der Gesetzentwurf ohne wesentliche Änderungen verabschiedet werden wird.