Bundessozialgericht
Urt. v. 19.05.1983, Az.: 1 BJ 72/83
Beiordnung eines Rechtsanwalts; Nachholung einer versäumten Rechtshandlung; Fristbeginn; Prozeßkostenhilfeverfahren; Zustellung des Beiordnungsbeschlusses
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 19.05.1983
- Aktenzeichen
- 1 BJ 72/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 10806
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Düsseldorf 26.03.1980 - S 21 J 203/78
- LSG Essen 17.09.1982 - L 3 J 100/80
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- MDR 1983, 877 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Wird einem Beteiligten ein nicht von ihm ausgewählter und noch nicht für ihn tätig gewesener Rechtsanwalt beigeordnet, so beginnt die Frist für die Nachholung einer infolge des Prozeßkostenhilfeverfahrens versäumten fristgebundenen Rechtshandlung mit der Zustellung des Beiordnungsbeschlusses an den Beteiligten persönlich und nicht mit der Zustellung an den Rechtsanwalt.