Bundesgerichtshof
Urt. v. 25.04.1960, Az.: II ZR 130/58
Unternehmer; Auskunftsverpflichtung; Wirtschaftliche Lage; Fortsetzung des Handelsvertreterverhältnisses
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 25.04.1960
- Aktenzeichen
- II ZR 130/58
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1960, 10353
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BB 1960, 606
- BGHWarn 1960, 439
- DB 1960, 636 (amtl. Leitsatz)
- MDR 1960, 998 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1960, 1292-1293 (Volltext mit amtl. LS) "hier: Begriff des erheblichen Vorteils des Unternehmers"
Redaktioneller Leitsatz
Es besteht keine grundsätzliche Verpflichtung des Unternehmers zur Auskunft über die wirtschaftliche Lage des
Unternehmens und die sich daraus möglicherweise einmal ergebenden Folgen für die Fortsetzung des Handelsvertreterverhältnisses. Eine derartige Verpflichtung würde im Einzelfall in der Regel vorraussetzen, daß der Unternehmer das Ende des Vertreterverhältnisses voraussieht.