Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.03.1957, Az.: 1 AZR 547/55
Teilnahme an Arbeitsniederlegung; Streik; Zurückweisung eines Beweismittels; Berufungsverfahren
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 29.03.1957
- Aktenzeichen
- 1 AZR 547/55
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1957, 10200
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Nürnberg 04.10.1955 - N 270/55 /IV
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 4, 41 - 46
- AR-Blattei Arbeitskampf V Entsch 1
- DB 1957, 512 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1957, 1047 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Unter den Begriff der Teilnahme an der Arbeitsniederlegung als solcher fallen außer der eigentlichen Arbeitsniederlegung Handlungen, die sich im Rahmen der Gesetze halten und mit dem Streik aufs engste verbunden sind.
Nicht darunter fallen Maßnahmen, die besonders von der Rechtsordnung geschützte Interessen verletzen, deren Verletzung der Streik als solcher keineswegs erfordert.
2. Ein Beweismittel kann im Berufungsverfahren nur zurückgewiesen werden, wenn es schon im ersten Rechtszug hätte angebracht werden können und durch seine Zulassung der Prozeß verzögert würde.