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§ 30 TabakerzG - Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen

Bibliographie

Titel
Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (Tabakerzeugnisgesetz - TabakerzG)
Amtliche Abkürzung
TabakerzG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2125-12

Die Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde sind gegen den nach § 3 Verpflichteten gerichtet.