Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.06.1970, Az.: 5 AZR 451/69
Urlaubverfall
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 04.06.1970
- Aktenzeichen
- 5 AZR 451/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 10019
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm - 05.09.1969 - AZ: 8 Sa 338/69
Rechtsgrundlagen
- § 7 BUrlG
- § 6 MTV für die Eisen-,Metall- und Elektroindustrie in Nordr.-Westf. vom 4. März 1965
- § 7 MTV für die Eisen-,Metall- und Elektroindustrie in Nordr.-Westf. vom 4. März 1965
Fundstelle
- DB 1970, 1548 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Der Verfall der Abgeltung nach § 7 Abs. 4 Satz 2 BUrlG und nach § 7 Nr. 6 des obigen MTV beschränkt sich grundsätzlich auf den Urlaub des laufenden Kalenderjahres; er erstreckt sich nicht auf den aus dem Vorjahr übertragenen Urlaub.
2. Dies gilt auch dann, wenn sich das den Verfall der Abgeltung begründende Verhalten des Arbeitnehmers sowohl auf das laufende als auch auf das vorausgegangene Entstehungsjahr des übertragenen Urlaubs erstreckt.