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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.06.1970, Az.: 5 AZR 451/69

Urlaubverfall

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
04.06.1970
Aktenzeichen
5 AZR 451/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10019
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm - 05.09.1969 - AZ: 8 Sa 338/69

Fundstelle

  • DB 1970, 1548 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Der Verfall der Abgeltung nach § 7 Abs. 4 Satz 2 BUrlG und nach § 7 Nr. 6 des obigen MTV beschränkt sich grundsätzlich auf den Urlaub des laufenden Kalenderjahres; er erstreckt sich nicht auf den aus dem Vorjahr übertragenen Urlaub.

2. Dies gilt auch dann, wenn sich das den Verfall der Abgeltung begründende Verhalten des Arbeitnehmers sowohl auf das laufende als auch auf das vorausgegangene Entstehungsjahr des übertragenen Urlaubs erstreckt.