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Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.11.1982, Az.: VII ZR 53/82

Wohnungseigentümergemeinschaft; Minderung; Mängel; Wohnungseigentümer

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
04.11.1982
Aktenzeichen
VII ZR 53/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12229
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DNotZ 1984, 99-101
  • MDR 1983, 391-392 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1983, 453-454 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann bestimmen, daß Minderung wegen Mängel am gemeinschaftlichen Eigentum verlangt werden kann. Es bleibt dem einzelnen Wohnungseigentümer überlassen, in welchem Umfang er das Recht zur Minderung entsprechend seinem Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum selbst durchsetzen will.