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Bundessozialgericht
Urt. v. 16.11.1984, Az.: 8 RK 2/84

Behandlung eines Patienten; Übernahme der Kosten; Verpflichtungserklärung der Krankenkasse; Anfechtung der Erklärung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
16.11.1984
Aktenzeichen
8 RK 2/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10904
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Münster 13.03.1979 - S 14 Kr 19/78
LSG Essen 30.11.1983 - L 11 Kr 13/82

Fundstelle

  • NJW 1986, 1578 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Hat eine Krankenkasse sich einem Krankenhausträger gegenüber zur Übernahme der Kosten für eine bestimmte Behandlung eines Patienten verpflichtet, so kann sie diese Verpflichtungserklärung nicht mit der Begründung anfechten, sie habe sich über die Mitgliedschaft des Patienten geirrt.