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Bundessozialgericht
Urt. v. 23.05.1969, Az.: 10 RV 273/66

Versorgungsanspruch; Neufeststellung; Verhältnisänderung; Wechsel der Krankheitsursache

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
23.05.1969
Aktenzeichen
10 RV 273/66
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10779
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Für eine Neufeststellung des Versorgungsanspruchs wegen Änderung der Verhältnisse (BVG § 62) durch eine "Verschiebung der Wesensgrundlage" (Wechsel der Ursache einer Gesundheitsstörung bei unverändert gebliebenen Krankheitserscheinungen) muß erwiesen sein, daß die der Anerkennung der Gesundheitsstörung zugrunde gelegten Ursachen abgeklungen und neue nichtschädigungsbedingte Ursachen an die Stelle der früheren getreten sind.