Bundesgerichtshof
Beschl. v. 15.08.1957, Az.: 4 StR 356/57
Rechtsmittel
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 15.08.1957
- Aktenzeichen
- 4 StR 356/57
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1957, 10933
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgegenstand
Schwerer Diebstahl u.a.
Tenor:
wird das Urteil des Senats vom 15. August 1957 im erkennenden Teil berichtigend wie folgt gefaßt:
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts in Essen vom 8. März 1957
1.
im Schuldspruch dahin berichtigt, daß er auch wegen eines Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung verurteilt worden ist (Fall V),2.
im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben.Im Umfange der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Landgericht zurückverwiesen.
Im übrigen wird die Revision verworfen.
Dr. Dotterweich
Mantel
Dr. Schalscha
Hoepner
Lang-Hinrichsen
Mantel
Dr. Schalscha
Hoepner
Lang-Hinrichsen