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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 30.11.1977, Az.: BVerwG 8 C 80/76

Entlassung eines Dienstpflichtigen; Zivildienst; Aufschiebende Wirkung der Klage; Einberufungsbescheid; Zivildienstverhältnis

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
30.11.1977
Aktenzeichen
BVerwG 8 C 80/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11342
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Aachen 30.07.1976 - 4 K 469/75

Fundstelle

  • BVerwGE 55, 94 - 104

Amtlicher Leitsatz

Die Entlassung eines Dienstpflichtigen aus dem Zivildienst gemäß ZDG § 43 Abs. 1 Nr. 3, weil das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Einberufungsbescheid angeordnet hat, ist eine einstweilige, aber keine endgültige Entlassung,die das Zivildienstverhältnis beendet.